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Titel: Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Hamburg
Datum: 13.11.2025
Aktenzeichen: 2 K 67/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26092349 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2026, Seite 91

Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen

– FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2025 – 2 K 67/23 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor in einem Sponsoringvertrag das Recht einräumt, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen dessen Werbung zu vermarkten und auf dessen Produkten auf die Förderung des Vereins hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen (unbeschränkt) abzugsfähige Betriebsausgaben und keine Spenden vor.
  2. Es ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die Gegenleistung für diese Leistung des Vereins nach der Anzahl der…
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