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Titel: Beitragserhebung über 30 Jahre nach Entstehung der Vorteilslage
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 15.01.2026
Aktenzeichen: 5 A 677/23.Z
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26092351 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2026, Seite 101

Beitragserhebung über 30 Jahre nach Entstehung der Vorteilslage

– VGH Hessen, Beschluss vom 15.01.2026 – 5 A 677/23.Z –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag, die erst über 30 Jahre nach der Entstehung der Vorteilslage erfolgt, genügt nicht den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit.
  2. Entspricht eine Verkehrsanlage nach Durchführung der von der Gemeinde beauftragten Baumaßnahmen objektiv allen zu diesem Zeitpunkt satzungsrechtlich bestimmten Vorgaben zur endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage, entsteht die Vorteilslage zu diesem Zeitpunkt auch dann, wenn…
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