Titel: Ensemble-Denkmalschutz versus PV-Anlage auf Altstadthaus
Datum: 24.11.2025
Aktenzeichen: AN 17 K 24.1695
Gesetz: EEG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
26078017
Ensemble-Denkmalschutz versus PV-Anlage auf Altstadthaus
– BAG, Urteil vom 24.11.2025 – AN 17 K 24.1695 –
Leitsätze der Redaktion
- Die Errichtung einer sichtbaren Photovoltaikanlage (PV-Anlage) (vorliegend insbesondere deren Materialität in schwarzer Farbe, glänzend) auf einem Gebäude im denkmalgeschützten Ensemble der Altstadt Rothenburg ob der Tauber kann aus überwiegenden Gründen des Denkmalschutzes versagt werden, wenn das Erscheinungsbild des Ensembles durch die Anlage erheblich beeinträchtigt wird.
- Eine Abweichung von einer kommunalen Baugestaltungssatzung zum Zweck der Nutzung erneuerbarer Energien ist auch bei einem normierten intendiertem Ermessen zur Ermöglichung einer Zulassung von Abweichungen (vorliegend: Art. 63 Satz 2 Nr. 3 BayBO für Vorhaben der Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien) zu versagen, wenn das Vorhaben mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt des historischen Stadtbildes unvereinbar ist.
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