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Titel: Ein- und Verkauf von Energie als gefahrgeneigte Tätigkeit – Pflichten von Arbeitnehmern und mögliche Schadensansprüche von Arbeitgebern bei Pflichtverletzungen
Behörde / Gericht: Landesarbeitsgericht Köln (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 19.12.2024
Aktenzeichen: 8 Sa 830/22
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 26092011

Ein- und Verkauf von Energie als gefahrgeneigte Tätigkeit – Pflichten von Arbeitnehmern und mögliche Schadensansprüche von Arbeitgebern bei Pflichtverletzungen

– LAG Köln, Urteil vom 19.12.2024 – 8 Sa 830/22 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein vorsätzliches Handeln ist nur anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Schaden in seiner konkreten Höhe zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall des Eintritts billigt. Dies ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erfahrung davon ausging, den Schaden noch abwenden zu können.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit ist im Einzelfall eine Entlastung des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen. Liegt der festgestellte Schaden deutlich über der aufgrund der Haftungsbeschränkung zugesprochenen Schadensersatzsumme müssen die weiteren Schadenspositionen nicht feststehen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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