Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Erlass einer eVfg auf Duldung der Liefersperre gegenüber Kunden
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Datum: 21.04.2026
Aktenzeichen: 4 UH 6/26
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 26071407

Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Erlass einer eVfg auf Duldung der Liefersperre gegenüber Kunden

– OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2026 – 4 UH 6/26 –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Nach Rechtsprechung des BGH fallen Zahlungsansprüche aus Energielieferungsverträgen nicht unter § 102 EnWG, sondern sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Auch für Streitigkeiten über Ansprüche auf Duldung der Sperrung der Energiezufuhr aus Energielieferungsverträgen greift die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 102 Absatz 1 EnWG nicht; zuständig ist das Amtsgericht.
  2. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung, wenn er unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten ergeht.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche