Titel: Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Erlass einer eVfg auf Duldung der Liefersperre gegenüber Kunden
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Datum: 21.04.2026
Aktenzeichen: 4 UH 6/26
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
26071407
Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Erlass einer eVfg auf Duldung der Liefersperre gegenüber Kunden
– OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2026 – 4 UH 6/26 –
Leitsätze der Redaktion:
- Nach Rechtsprechung des BGH fallen Zahlungsansprüche aus Energielieferungsverträgen nicht unter § 102 EnWG, sondern sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Auch für Streitigkeiten über Ansprüche auf Duldung der Sperrung der Energiezufuhr aus Energielieferungsverträgen greift die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 102 Absatz 1 EnWG nicht; zuständig ist das Amtsgericht.
- Ein Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung, wenn er unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten ergeht.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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