Titel: § 10 Nr. 4 KStG ist verfassungsgemäß: Hälftiger Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Nürnberg
Datum: 30.09.2025
Aktenzeichen: 1 K 273/24
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
26091375
§ 10 Nr. 4 KStG ist verfassungsgemäß: Hälftiger Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen
– FG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2025 – 1 K 273/24 –
Leitsätze der Redaktion:
- Entgegen der in Teilen der Literatur geäußerten Kritik ist der nur hälftige Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen gemäß § 10 Nr. 4 KStG verfassungsgemäß.
- Obgleich Kritiker darauf verweisen, dass der Gesetzgeber mittlerweile zahlreiche Maßnahmen zur Professionalisierung des Aufsichtsrats getroffen hat (vgl. nur §§ 112, 116, 117 AktG), liegt darin keine derart gravierende Rechtsentwicklung, die eine Neubeurteilung des § 10 Nr. 4 KStG dahingehend erfordern würde, dass von einem hinreichenden Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsprinzip und mithin einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen wäre.
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