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Titel: Fahrtzeiten als Arbeitszeit – wann der Weg zur Arbeit Arbeitszeit ist
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 09.10.2025
Aktenzeichen: C-110/24
Gesetz: ArbZG, EU- RL 2003/88/EG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 26092018

Fahrtzeiten als Arbeitszeit – wann der Weg zur Arbeit Arbeitszeit ist

– EuGH, Urteil vom 09.10.2025 – C-110/24 –

Leitsatz des Gerichts:

Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass die Zeit für Hin- und Rückfahrten, die Arbeitnehmer zu einer von ihrem Arbeitgeber festgelegten Uhrzeit mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers gemeinsam zurücklegen müssen, um sich von einem bestimmten, vom Arbeitgeber festgelegten Ort an den Ort zu begeben, an dem die im zwischen ihnen und dem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag vorgesehene charakteristische Leistung erbracht wird, als „Arbeitszeit“ im Sinne dieser Bestimmung zu betrachten ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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