Titel: Unwirksame Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige: BAG setzt Rechtsprechung des EuGH um
Datum: 01.04.2026
Aktenzeichen: 6 AZR 152/22
Gesetz: KSchG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
26078016
Unwirksame Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige: BAG setzt Rechtsprechung des EuGH um
– BAG, Urteil vom 01.04.2026 – 6 AZR 152/22 –
Leitsatz des Gerichts:
Erstattet der Arbeitgeber eine - erforderliche – Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat, ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung unwirksam. Dies folgt aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt wird.
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