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Titel: Unwirksame Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige: BAG setzt Rechtsprechung des EuGH um
Datum: 01.04.2026
Aktenzeichen: 6 AZR 152/22
Gesetz: KSchG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 26078016

Unwirksame Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige: BAG setzt Rechtsprechung des EuGH um

– BAG, Urteil vom 01.04.2026 – 6 AZR 152/22 –

Leitsatz des Gerichts:

Erstattet der Arbeitgeber eine - erforderliche – Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat, ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung unwirksam. Dies folgt aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG, durch den Art. 4 der Richtlinie 98/59/EG (MERL) in nationales Recht umgesetzt wird.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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