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Titel: Manipulation der Messeinrichtung - Schätzung des Stromverbrauchs und Vertragsstrafe
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 16.01.2026
Aktenzeichen: 3 U 89/25
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26099263 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 08/2026, Seite 212

Manipulation der Messeinrichtung - Schätzung des Stromverbrauchs und Vertragsstrafe

– OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2026 – 3 U 89/25 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. § 18 StromGVV ist entsprechend auf die Fälle anwendbar, in welchen der Kunde durch Manipulation oder Umgehung der Messeinrichtungen dafür Sorge trägt, dass der entnommene Strom von den Messeinrichtungen des Versorgungsunternehmens nicht erfasst werden kann. Der Stromversorger darf in solchen Fällen den aufgrund der Manipulation nicht erfassten Stromverbrauch schätzen. Es ist dann…

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