Titel: §10 Nr. 4 KStG ist verfassungsgemäß: Hälftiger Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Nürnberg
Datum: 30.09.2025
Aktenzeichen: 1K273/24
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
26099265
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 08/2026, Seite 215
§10 Nr. 4 KStG ist verfassungsgemäß: Hälftiger Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen
– FG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2025 – 1 K 273/24 –[1]
Leitsätze der Redaktion:
Entgegen der in Teilen der Literatur geäußerten Kritik ist der nur hälftige Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen gemäß § 10 Nr. 4 KStG verfassungsgemäß.
Obgleich Kritiker darauf verweisen, dass der Gesetzgeber mittlerweile zahlreiche Maßnahmen zur Professionalisierung des Aufsichtsrats getroffen hat (vgl. nur §§ 112, 116, 117 AktG), liegt darin keine derart gravierende…
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