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Titel: Vereinbarung zum Abwenden von Energiesperren
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.05.2026
Aktenzeichen: VIII ZR 242/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26099227 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 07/2026, Seite 186

Vereinbarung zum Abwenden von Energiesperren

– BGH, Urteil vom 06.05.2026 – VIII ZR 242/24 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei einer zwischen einem Grundversorger und einem Verbraucher getroffenen Abwendungsvereinbarung im Sinne von § 41g Abs. 1 EnWG (§ 19 Abs. 5 StromGVV aF; § 19 Abs. 5 GasGVV aF), durch welche dem Kunden (Verbraucher) die Begleichung im Zusammenhang mit der Lieferung von Strom und/oder Gas entstandener Zahlungsrückstände in zinsfreien monatlichen Raten zur Abwendung einer…
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