Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz tritt in Kraft
Ass. Jur. Dr. Tom Christian Ohse, Bremen[1]
Das Vergabebeschleunigungsgesetz (siehe hierzu Versorgungswirtschaft 12/2025 Update Vergaberecht: Neue Entwicklungen ab 2026) ist beschlossen. Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung betreffen insbesondere die Losvergabe. Inkrafttreten wird das Gesetz am 01.07.2026.
Hierzu im Einzelnen: Das Ziel des Gesetzes ist es, Beschaffungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Kernpunkte sind höhere Wertgrenzen für Direktvergaben bis 50.000 €, reduzierte Nachweispflichten und vor allem eine stärkere Berücksichtigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von Start-ups. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Maßnahmen soll auch die Verwaltung entlastet werden.
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