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Titel: Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.11.2025
Aktenzeichen: VR32/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 26099175 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 05/2026, Seite 133

Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung

– BFH, Urteil vom 13.11.2025 – V R 32/24 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere – hier zehn – Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom – wie zuvor – als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür…

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