Neue lauterkeitsrechtliche Umweltaussage-Verbote in der Energiewirtschaft
RA Joachim Held, Mag. rer. publ., Stuttgart[1]
Die im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) darstellende UWG-Novelle ist am 27.02.2026 veröffentlicht worden und wird zum 26.09.2026 in Kraft treten. Kernbestandteil sind die neuen Verbotstatbestände für Umweltaussagen, die in der Energiewirtschaft von besonderer Praxisrelevanz sind. Unternehmen der Energiewirtschaft müssen deshalb die Gesetzeskonformität ihrer bisherigen Umweltkommunikation überprüfen und diese ggfs. anpassen. Dabei führen die zahlreichen neuen, weit gefassten Begriffsdefinitionen dazu, dass noch schwer abzuschätzen ist, ob diese eng auszulegen sind und bisherige Umweltaussagen unmöglich werden oder diese bei einer weiten Auslegung nur angepasst werden müssen oder sogar beibehalten werden können. Gerade für umweltschutzorientierte Energieversorgungsunternehmen ist die Novelle deshalb eher eine Belastung. Dagegen profitieren Nachhaltigkeitssiegel- Anbieter und Zertifizierungsunternehmen, wie z.B. sog. „Stromlabel“-Anbieter, neben Verbraucherschutz- und Umweltverbänden, deren ureigenste Aufgabe die gerichtliche Überprüfung und Durchsetzung des Lauterkeitsrechts ist, von den erhöhten Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit von Umweltaussagen.
Drucken