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Titel: Fahrtzeiten als Arbeitszeit – wann der Weg zur Arbeit Arbeitszeit ist
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 09.10.2025
Aktenzeichen: C-110/24
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 26099177 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 05/2026, Seite 139

Fahrtzeiten als Arbeitszeit – wann der Weg zur Arbeit Arbeitszeit ist

– EuGH, Urteil vom 09.10.2025 – C-110/24 –[1]

Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort, die verpflichtet sind, zu einer vom Arbeitgeber festgelegten Uhrzeit an einem bestimmten Abfahrtsort zu erscheinen und mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers gemeinsam zur Arbeitsstelle zu fahren, verbringen diese Fahrtzeit als „Arbeitszeit“ im Sinne von Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG. Eine Einordnung als bloße Wegezeit (Ruhezeit) scheidet aus.

Das spanische Unternehmen VAERSA führt im…

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