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Titel: Übertragung von kommunalen Pflichtaufgaben mit befreiender Wirkung
Behörde / Gericht: LfSt Bayern
Datum: 15.02.2023
Aktenzeichen: S 7107.1.1-30/4 St33
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23078022 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 00/2023, Seite 15

Übertragung von kommunalen Pflichtaufgaben mit befreiender Wirkung

– LfSt Bayern, Verfügung vom 15. 02. 2023 – S 7107.1.1-30/4 St33 –

I. Allgemeines

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übertragen Gemeinden ihnen obliegende Pflichtaufgaben häufig auf Nachbargemeinden, Zweckverbände oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR).

Die bayerische Rechtsgrundlage bildet i. d. R. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), wonach Gemeinden, Landkreise und Bezirke durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung schließen können. Nach Art. 7 Abs. 2 KommZG können aufgrund einer…

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