Titel: Kein Abzug des auf die Möblierung entfallenden Anteils der vereinbarten Miete
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 13.12.2022
Aktenzeichen: 4 ZB 22.1319
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23078026
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 00/2023, Seite 23
Kein Abzug des auf die Möblierung entfallenden Anteils der vereinbarten Miete
– VGH Bayern, Beschluss vom 13.12.2022 – 4 ZB 22.1319 –
Leitsatz der Redaktion:
Mit der „Nettokaltmiete“ als Bemessungsgrundlage für Zweitwohnungssteuer ist nicht zugleich entschieden, dass bei der Berechnung der Steuer der auf die Möblierung entfallende Anteil der vereinbarten Miete unberücksichtigt bleiben müsse.
Die Kläger sind Mieter einer im Gemeindegebiet der Beklagten gelegenen möblierten Ferienwohnung. Sie wenden sich gegen die Höhe der mit Bescheid vom 04. 11. 2020 geforderten Zweitwohnungssteuer i. H. v. jährlich 1.056 €. Sie sind der Auffassung, von der…
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