Titel: § 2b UStG Abwasserbeseitigung; Reinigung von Abwässern
Behörde / Gericht:
LfSt Bayern
Datum: 15.02.2023
Aktenzeichen: S 7107.2.1-52/14 St33
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23078023
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 00/2023, Seite 17
§ 2b UStG Abwasserbeseitigung; Reinigung von Abwässern
– LfSt Bayern, Verfügung vom 15. 02. 2023 – S 7107.2.1-52/14 St33 –
I. Allgemeines
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bedienen sich Kommunen bei der Abwasserbeseitigung regelmäßig anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Insbesondere wird die Abwasserreinigung (Kläranlage) und/oder die Klärschlammentsorgung häufig durch Nachbarkommunen oder Zweckverbände durchgeführt. Die Erledigung der Aufgabe durch die andere jPöR erfolgt entgeltlich im Rahmen eines Leistungsaustausches. Fraglich ist, ob dieser Leistungsaustausch im Geltungsbereich von…
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