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Titel: Korrektur eines Zerlegungsbescheids bei nachträglich bekannt gewordener Tatsache
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.05.2024
Aktenzeichen: IV R 22/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086110 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 246

Korrektur eines Zerlegungsbescheids bei nachträglich bekannt gewordener Tatsache

– BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 22/21 –

Leitsatz des Gerichts:

Die Änderung eines Zerlegungsbescheids nach § 173 Abs. 1 der Abgabenordnung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem Finanzamt bei der ursprünglichen Zerlegung ggf. ein Rechtsfehler unterlaufen ist, wenn die nachträglich bekannt gewordene Tatsache ungeachtet des unterlaufenen Rechtsfehlers bedeutsam ist.

Zusammengefasster Tatbestand:

(wie zuvor)

Aus den Gründen:

II. Das FG hat zu Recht eine Änderungsbefugnis des FA nach § 173 Abs. 1 AO bejaht.

Es kann…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 246 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.10.2024 online verfügbar.
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