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Titel: Resturlaub muss auch bei vorzeitigem Ruhestand abgegolten werden
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 18.01.2024
Aktenzeichen: C-218/22, BU
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 24083615 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 07/2024, Seite 179

Resturlaub muss auch bei vorzeitigem Ruhestand abgegolten werden

– EuGH, Urteil vom 18.01.2024 – C-218/22, BU –

Leitsatz des Gerichts:

Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die zugunsten der Eindämmung öffentlicher Ausgaben sowie wegen organisatorischer Erfordernisse des öffentlichen Arbeitgebers das Verbot vorsehen, dem Arbeitnehmer eine finanzielle Vergütung für sowohl im letzten Jahr der…

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