Titel: Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses (§175 Abs.1 Satz 1 Nr.2 und Abs.2 AO)
Behörde / Gericht:
LfSt Bayern
Datum: 18.01.2024
Aktenzeichen: S 0353.1.1-8 St 43
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083586
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2024, Seite 144
Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses (§175 Abs.1 Satz 1 Nr.2 und Abs.2 AO)
– LfSt Bayern, Verfügung vom 18.01.2024 – S 0353.1.1-8 St 43 –
1. Anwendungsbereich
Die Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist eine Änderungsvorschrift, die es ermöglicht, Ereignisse, die bei Erlass des Bescheides noch nicht vorgelegen haben, nachträglich steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie in die Vergangenheit zurückwirken. Ein zunächst fehlerfreier Bescheid wird durch Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses rechtswidrig und muss daher korrigiert werden.
Spezielle Änderungsvorschriften in den Einzelsteuergesetzen…