Titel: Umsätze im Rahmen der Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
Behörde / Gericht:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 01.03.2023
Aktenzeichen: S 7416.1.1 – 2/9 St33
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083512
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 01/2023, Seite 41
Umsätze im Rahmen der Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
– Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 01.03.2023 – S 7416.1.1 – 2/9 St33[1] –
I. Allgemeines
1. Jagdbezirk
Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum am Grund und Boden untrennbar verbunden (§ 3 BJagdG). Es darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. In Bayern wird häufig der Begriff „Revier“ anstelle von „Bezirk“ verwendet.
Eigenjagdbezirke sind gegeben, wenn sie zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 81,755 ha…